Sie suchen Arbeit?
Egal, ob Sie sich beruflich verändern wollen oder nach einer Beschäftigungspause eine neue Stelle suchen: Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner! Wir bieten Stellen für kompetente Mitarbeiter/-innen im Rahmen von klassischer Zeitarbeit bei renommierten Kundenunternehmen.
Stellenmarkt
Wir suchen aktuell Mitarbeiter/-innen für folgende zu besetzenden Stellen:
Initiativbewerbung
Hier finden Sie unser Bewerbungsformular für Ihre Initiativbewerbung.
Häufige Fragen
Was ist Zeitarbeit?
Zeitarbeitsunternehmen sind Arbeitgeber wie andere Arbeitgeber auch. Wir bieten unseren Mitarbeiter/-innen sozial geschützte Arbeitsverhältnisse, eine angemessene Bezahlung nach IGZ-DGB-Tarifvertrag mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie allen üblichen Sozialleistungen wie Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherung, bezahltem Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und gesetzlichem Kündigungsschutz.
Die einzige Besonderheit ist, dass wir unsere Mitarbeiter/-innen nicht auf eigenen Arbeitsplätzen einsetzen, sondern auf denen unserer Kunden.
Entgelt und Sozialleistungen
Wir bieten unseren Mitarbeiter/-innen sozial geschützte Arbeitsverhältnisse, eine angemessene Bezahlung nach IGZ-DGB-Tarifvertrag mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie allen üblichen Sozialleistungen wie Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherung, bezahltem Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und gesetzlichem Kündigungsschutz.
Gleichstellung von Zeitarbeitern und Stammbeschäftigtem
(Equal-pay)
Im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (§9 Nr.3 AÜG) ist eine Gleichstellung der Zeitarbeitnehmer/-innen zu den Stammbeschäftigten verankert (Equal Pay). Diese Angleichung der Entgelte wird durch den iGZ-DGB-Tarifvertrag ab dem 1.11.2012 wie folgt umgesetzt: Zeitarbeitnehmer/-innen erhalten Zuschläge auf den Stundenlohn nach Einsatzdauer, maximal bis zu 90% des Entgelts eines vergleichbaren fest Beschäftigten.
Die Staffelung und die Höhe der Zuschläge richten sich dabei nach der Branche des entleihenden Unternehmens. Die Regelung betrifft z.B. Betriebe der Metall- und Elektroindustrie, mit Ausnahme von Handwerksbetrieben.